{"version":"1.0","provider_name":"F\u00fcrst Reisen Berlin","provider_url":"https:\/\/fuerst-reisen.de\/en","author_name":"noah","author_url":"https:\/\/fuerst-reisen.de\/en\/author\/noah\/","title":"AGB - F\u00fcrst Reisen Berlin","type":"rich","width":600,"height":338,"html":"<blockquote class=\"wp-embedded-content\" data-secret=\"xN3GjOyByr\"><a href=\"https:\/\/fuerst-reisen.de\/en\/agb\/\">Terms and Conditions<\/a><\/blockquote><iframe sandbox=\"allow-scripts\" security=\"restricted\" src=\"https:\/\/fuerst-reisen.de\/en\/agb\/embed\/#?secret=xN3GjOyByr\" width=\"600\" height=\"338\" title=\"&#8220;AGB&#8221; &#8212; F\u00fcrst Reisen Berlin\" data-secret=\"xN3GjOyByr\" frameborder=\"0\" marginwidth=\"0\" marginheight=\"0\" scrolling=\"no\" class=\"wp-embedded-content\"><\/iframe><script>\n\/*! This file is auto-generated *\/\n!function(d,l){\"use strict\";l.querySelector&&d.addEventListener&&\"undefined\"!=typeof URL&&(d.wp=d.wp||{},d.wp.receiveEmbedMessage||(d.wp.receiveEmbedMessage=function(e){var t=e.data;if((t||t.secret||t.message||t.value)&&!\/[^a-zA-Z0-9]\/.test(t.secret)){for(var s,r,n,a=l.querySelectorAll('iframe[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),o=l.querySelectorAll('blockquote[data-secret=\"'+t.secret+'\"]'),c=new RegExp(\"^https?:$\",\"i\"),i=0;i<o.length;i++)o[i].style.display=\"none\";for(i=0;i<a.length;i++)s=a[i],e.source===s.contentWindow&&(s.removeAttribute(\"style\"),\"height\"===t.message?(1e3<(r=parseInt(t.value,10))?r=1e3:~~r<200&&(r=200),s.height=r):\"link\"===t.message&&(r=new URL(s.getAttribute(\"src\")),n=new URL(t.value),c.test(n.protocol))&&n.host===r.host&&l.activeElement===s&&(d.top.location.href=t.value))}},d.addEventListener(\"message\",d.wp.receiveEmbedMessage,!1),l.addEventListener(\"DOMContentLoaded\",function(){for(var e,t,s=l.querySelectorAll(\"iframe.wp-embedded-content\"),r=0;r<s.length;r++)(t=(e=s[r]).getAttribute(\"data-secret\"))||(t=Math.random().toString(36).substring(2,12),e.src+=\"#?secret=\"+t,e.setAttribute(\"data-secret\",t)),e.contentWindow.postMessage({message:\"ready\",secret:t},\"*\")},!1)))}(window,document);\n\/\/# sourceURL=https:\/\/fuerst-reisen.de\/wp-includes\/js\/wp-embed.min.js\n<\/script>","description":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Vertragsbedingungen der Firma F\u00fcrst Reisen GmbH f\u00fcr die Anmietung von Omnibussen Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Mietomnibusbedingungen, nachfolgend \u201eMOB\u201c abgek\u00fcrzt, werden bei Vertragsschluss, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vertrages, der im Falle der Anmietung von Omnibussen zwischen uns, der Firma F\u00fcrst Reisen GmbH nachfolgend als \u201eBusunternehmen\u201c bezeichnet und \u201eBU\u201c abgek\u00fcrzt, und dem Auftraggeber, nachfolgend \u201eAG\u201c abgek\u00fcrzt, zu Stande kommt.\u00a0Bitte lesen Sie diese MOB vor der Auftragserteilung sorgf\u00e4ltig durch. Wir empfehlen die Mitf\u00fchrung dieser MOB w\u00e4hrend der Fahrt, die Unterrichtung Ihrer Reiseleiter und sonstigen Beauftragten sowie Ihrer Fahrg\u00e4ste \u00fcber den Inhalt dieser Vertragsbedingungen, damit diese sich jederzeit \u00fcber ihre Rechte und Pflichten als AG und deren Auswirkungen f\u00fcr das Verhalten der Reiseleiter, Beauftragten und Fahrg\u00e4ste selbst orientieren k\u00f6nnen. __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Rechtsgrundlagen, Anwendungsbereich dieserGesch\u00e4ftsbedingungen 1.1. Auf die gesamten Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen dem BU und dem AG finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen (insbesondere zu Preisen und Leistungen), soweit wirksam vereinbart diese Vertragsbedingungen und hilfsweise die Vorschriften des Mietrechts \u00fcber die Anmietung beweglicher Sachen (\u00a7\u00a7 535 ff. BGB) sowie Dienstvertragsrecht (\u00a7\u00a7 611 ff. BGB) Anwendung.1.2. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit nat\u00fcrlichen Personen und Gruppen, soweit der Vertrag weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB). Diese Vertragsbedingungen gelten auch f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen Auftraggebern, soweit diese den Vertrag in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit abschlie\u00dfen (Unternehmer i.S. von \u00a7 14 BGB).1.3. Folgende Vertragsbestimmungen gelten nur f\u00fcr Unternehmer als AG:a) Diese Vertragsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge des AG mit dem BU und zwar auch dann, wenn diese Vertragsbedingungen nicht ausdr\u00fccklich vereinbart, in Bezug genommen oder f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt worden sind.b) BU und AG vereinbaren f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Vertr\u00e4ge des AG mit dem BU gem\u00e4\u00df \u00a7 651a Abs. 5 Nr. 3 BGB mit dieser Rahmenvereinbarung, dass die Vorschriften der \u00a7\u00a7 651a ff. BGB (Untertitel 4) auf alle Reiseleistungen des AG f\u00fcr dessen unternehmerischen Zwecke nicht anwendbar sind. AG und BU vereinbaren, dass die Leistung f\u00fcr unternehmerische Zwecke bestimmt ist, sofern eine Rechnungstellung an die Firma des AG erfolgt.c) Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des AG haben f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis mit dem BU keine G\u00fcltigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom AG f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt wurden und auch dann nicht, wenn das BU diesen Bedingungen nicht widerspricht.1.4. Auf das Vertrags- und Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen dem AG und dem BU anwendbare zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Gewerberechts und des Personenbef\u00f6rderungsrechts, sowie anwendbare Vorschriften aus Verordnungen der Europ\u00e4ischen Union (insbesondere der Fahrgastrechteverordnung), bleiben durch diese Vertragsbestimmungen unber\u00fchrt. 2. Vertragsabschluss 2.1. Der AG kann sein Interesse an der Anmietung eines Busses m\u00fcndlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Telefax und \u2013 soweit das BU dies auf seiner Internetseite vorsieht \u2013 online mit einem entsprechenden Anfrageformular \u00fcbermitteln.2.2. Das BU unterrichtet den AG auf der Grundlage der \u00fcbermittelten Angaben \u00fcber die zur Verf\u00fcgung stehenden Fahrzeuge, die Preise, Leistungen und sonstigen Konditionen. Diese Unterrichtung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des BU an den AG dar. Gleichzeitig unterrichtet das BU den AG \u00fcber die Form einer eventuellen Auftragserteilung.2.3. Mit der Auftragserteilung bietet der AG dem BU den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Soweit in der Unterrichtung des BU \u00fcber die Vertragskonditionen keine bestimmte Form ausdr\u00fccklich vorgegeben ist, kann die Auftragserteilung m\u00fcndlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder \u2013 soweit vom BU so vorgesehen \u2013 online erfolgen.2.4. Wird seitens des BU die M\u00f6glichkeit einer verbindlichen Onlinebuchung \u00fcber die Internetseite des BU angeboten, so informiert das BU den AG im Internetauftritt \u00fcber die einzelnen Schritte zur verbindlichen Buchung und den weiteren Ablauf des Vertragsabschlusses. Die Onlinebuchung wird in diesem Fall seitens des AG durch Anklicken des Buttons \u201eZahlungspflichtig buchen\u201c in dem Sinne verbindlich, dass der AG durch Anklicken dieses Buttons dem BU ein verbindliches Vertragsangebot auf Abschluss eines Mietvertrages unterbreitet, welches im Falle der Annahme dieses Vertragsangebotes durch den BU zum zahlungspflichtigen Vertragsabschluss mit dem AG f\u00fchrt. Die Regelungen in Ziff. 2.5 bis 2.7 gelten f\u00fcr diesen Buchungsablauf entsprechend.2.5. An das mit der Auftragserteilung erfolgende Vertragsangebot ist der AG, soweit keine andere Frist ausdr\u00fccklich vereinbart ist, 7 Werktage gebunden.2.6. Grundlage des Vertragsangebots des AG an das BU sind die Angaben zum Fahrzeug, zu Preisen und Leistungen in der Unterrichtung \u00fcber die Vertragskonditionen nach Ziff. 2.2 sowie diese Vertragsbedingungen.2.7. Der Vertrag kommt f\u00fcr das BU und den AG rechtsverbindlich mit Zugang der Vertragsbest\u00e4tigung des BU beim AG zu Stande.2.8. Unterbreitet das BU, gegebenenfalls nach vorheriger Kl\u00e4rung der Verf\u00fcgbarkeit der vom AG gew\u00fcnschten oder in Aussicht genommenen Mietomnibusleistungen, ein ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnetes Angebot, so kommt der Vertrag abweichend von den Regelungen in Ziff. 2.1 bis 2.3 und 2.5 bis 2.7 wie folgt zu Stande:a) In diesem Fall stellt das Angebot des BU das verbindliche Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages auf der Grundlage der in diesem Angebot bezeichneten Preise und Leistungen und dieser MOB dar.b) Der Vertrag kommt rechtsverbindlich dadurch zu Stande, dass der AG dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschr\u00e4nkungen oder sonstige \u00c4nderungen in der vom BU vorgegebenen Form annimmt und dem BU diese Annahmeerkl\u00e4rung innerhalb einer gegebenenfalls vom BU vorgegebenen Frist zugeht. Das BU ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, versp\u00e4tet eingehende Annahmeerkl\u00e4rungen anzunehmen. Es wird davon den AG unverz\u00fcglich unterrichten.c) Das BU wird dem AG den Eingang seiner Annahmeerkl\u00e4rung best\u00e4tigen. Der Vertrag ist in diesem Fall jedoch rechtsverbindlich bereits mit Eingang der Annahmeerkl\u00e4rung des AG beim BU abgeschlossen und die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages damit nicht vom Zugang dieser Eingangsbest\u00e4tigung beim AG abh\u00e4ngig.2.9. Bei Gruppen, Beh\u00f6rden, Vereinen, Institutionen und Firmen ist Auftraggeber und Vertragspartner des BU ausschlie\u00dflich die jeweilige Gruppe, Beh\u00f6rde usw., bzw. der jeweilige Rechtstr\u00e4ger, soweit die Auftragserteilung nicht ausdr\u00fccklich f\u00fcr eine andere nat\u00fcrliche oder juristische Person oder Personenmehrheit als AG erfolgt oder sich aus den Umst\u00e4nden ergibt, dass die Auftragserteilung in deren Namen erfolgen soll.Die Person, welche f\u00fcr eine Gruppe, Beh\u00f6rde, einen Verein, eine Institution oder eine Firma den Auftrag erteilt, hat f\u00fcr die Verpflichtungen des AG, f\u00fcr den sie handelt, wie f\u00fcr ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen, soweit sie diese besondere Einstandspflicht durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat oder"}