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<oembed><version>1.0</version><provider_name>F&#xFC;rst Reisen Berlin</provider_name><provider_url>https://fuerst-reisen.de/en</provider_url><author_name>noah</author_name><author_url>https://fuerst-reisen.de/en/author/noah/</author_url><title>AGB - F&#xFC;rst Reisen Berlin</title><type>rich</type><width>600</width><height>338</height><html>&lt;blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="P0iUpcHf21"&gt;&lt;a href="https://fuerst-reisen.de/en/agb/"&gt;Terms and Conditions&lt;/a&gt;&lt;/blockquote&gt;&lt;iframe sandbox="allow-scripts" security="restricted" src="https://fuerst-reisen.de/en/agb/embed/#?secret=P0iUpcHf21" width="600" height="338" title="&#x201C;AGB&#x201D; &#x2014; F&#xFC;rst Reisen Berlin" data-secret="P0iUpcHf21" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no" class="wp-embedded-content"&gt;&lt;/iframe&gt;&lt;script&gt;
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&lt;/script&gt;</html><description>Allgemeine Gesch&#xE4;ftsbedingungen Vertragsbedingungen der Firma F&#xFC;rst Reisen GmbH f&#xFC;r die Anmietung von Omnibussen Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Mietomnibusbedingungen, nachfolgend &#x201E;MOB&#x201C; abgek&#xFC;rzt, werden bei Vertragsschluss, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vertrages, der im Falle der Anmietung von Omnibussen zwischen uns, der Firma F&#xFC;rst Reisen GmbH nachfolgend als &#x201E;Busunternehmen&#x201C; bezeichnet und &#x201E;BU&#x201C; abgek&#xFC;rzt, und dem Auftraggeber, nachfolgend &#x201E;AG&#x201C; abgek&#xFC;rzt, zu Stande kommt.&#xA0;Bitte lesen Sie diese MOB vor der Auftragserteilung sorgf&#xE4;ltig durch. Wir empfehlen die Mitf&#xFC;hrung dieser MOB w&#xE4;hrend der Fahrt, die Unterrichtung Ihrer Reiseleiter und sonstigen Beauftragten sowie Ihrer Fahrg&#xE4;ste &#xFC;ber den Inhalt dieser Vertragsbedingungen, damit diese sich jederzeit &#xFC;ber ihre Rechte und Pflichten als AG und deren Auswirkungen f&#xFC;r das Verhalten der Reiseleiter, Beauftragten und Fahrg&#xE4;ste selbst orientieren k&#xF6;nnen. __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Rechtsgrundlagen, Anwendungsbereich dieserGesch&#xE4;ftsbedingungen 1.1. Auf die gesamten Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen dem BU und dem AG finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen (insbesondere zu Preisen und Leistungen), soweit wirksam vereinbart diese Vertragsbedingungen und hilfsweise die Vorschriften des Mietrechts &#xFC;ber die Anmietung beweglicher Sachen (&#xA7;&#xA7; 535 ff. BGB) sowie Dienstvertragsrecht (&#xA7;&#xA7; 611 ff. BGB) Anwendung.1.2. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, f&#xFC;r Vertr&#xE4;ge mit nat&#xFC;rlichen Personen und Gruppen, soweit der Vertrag weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstst&#xE4;ndigen beruflichen T&#xE4;tigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne von &#xA7; 13 BGB). Diese Vertragsbedingungen gelten auch f&#xFC;r Vertr&#xE4;ge mit gewerblichen oder selbstst&#xE4;ndigen Auftraggebern, soweit diese den Vertrag in Aus&#xFC;bung ihrer gewerblichen oder selbstst&#xE4;ndigen beruflichen T&#xE4;tigkeit abschlie&#xDF;en (Unternehmer i.S. von &#xA7; 14 BGB).1.3. Folgende Vertragsbestimmungen gelten nur f&#xFC;r Unternehmer als AG:a) Diese Vertragsbedingungen gelten auch f&#xFC;r alle k&#xFC;nftigen Vertr&#xE4;ge des AG mit dem BU und zwar auch dann, wenn diese Vertragsbedingungen nicht ausdr&#xFC;cklich vereinbart, in Bezug genommen oder f&#xFC;r anwendbar erkl&#xE4;rt worden sind.b) BU und AG vereinbaren f&#xFC;r alle k&#xFC;nftigen Vertr&#xE4;ge des AG mit dem BU gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 651a Abs. 5 Nr. 3 BGB mit dieser Rahmenvereinbarung, dass die Vorschriften der &#xA7;&#xA7; 651a ff. BGB (Untertitel 4) auf alle Reiseleistungen des AG f&#xFC;r dessen unternehmerischen Zwecke nicht anwendbar sind. AG und BU vereinbaren, dass die Leistung f&#xFC;r unternehmerische Zwecke bestimmt ist, sofern eine Rechnungstellung an die Firma des AG erfolgt.c) Allgemeine Gesch&#xE4;ftsbedingungen des AG haben f&#xFC;r das Vertragsverh&#xE4;ltnis mit dem BU keine G&#xFC;ltigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom AG f&#xFC;r anwendbar erkl&#xE4;rt wurden und auch dann nicht, wenn das BU diesen Bedingungen nicht widerspricht.1.4. Auf das Vertrags- und Rechtsverh&#xE4;ltnis zwischen dem AG und dem BU anwendbare zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Gewerberechts und des Personenbef&#xF6;rderungsrechts, sowie anwendbare Vorschriften aus Verordnungen der Europ&#xE4;ischen Union (insbesondere der Fahrgastrechteverordnung), bleiben durch diese Vertragsbestimmungen unber&#xFC;hrt. 2. Vertragsabschluss 2.1. Der AG kann sein Interesse an der Anmietung eines Busses m&#xFC;ndlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Telefax und &#x2013; soweit das BU dies auf seiner Internetseite vorsieht &#x2013; online mit einem entsprechenden Anfrageformular &#xFC;bermitteln.2.2. Das BU unterrichtet den AG auf der Grundlage der &#xFC;bermittelten Angaben &#xFC;ber die zur Verf&#xFC;gung stehenden Fahrzeuge, die Preise, Leistungen und sonstigen Konditionen. Diese Unterrichtung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot des BU an den AG dar. Gleichzeitig unterrichtet das BU den AG &#xFC;ber die Form einer eventuellen Auftragserteilung.2.3. Mit der Auftragserteilung bietet der AG dem BU den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Soweit in der Unterrichtung des BU &#xFC;ber die Vertragskonditionen keine bestimmte Form ausdr&#xFC;cklich vorgegeben ist, kann die Auftragserteilung m&#xFC;ndlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder &#x2013; soweit vom BU so vorgesehen &#x2013; online erfolgen.2.4. Wird seitens des BU die M&#xF6;glichkeit einer verbindlichen Onlinebuchung &#xFC;ber die Internetseite des BU angeboten, so informiert das BU den AG im Internetauftritt &#xFC;ber die einzelnen Schritte zur verbindlichen Buchung und den weiteren Ablauf des Vertragsabschlusses. Die Onlinebuchung wird in diesem Fall seitens des AG durch Anklicken des Buttons &#x201E;Zahlungspflichtig buchen&#x201C; in dem Sinne verbindlich, dass der AG durch Anklicken dieses Buttons dem BU ein verbindliches Vertragsangebot auf Abschluss eines Mietvertrages unterbreitet, welches im Falle der Annahme dieses Vertragsangebotes durch den BU zum zahlungspflichtigen Vertragsabschluss mit dem AG f&#xFC;hrt. Die Regelungen in Ziff. 2.5 bis 2.7 gelten f&#xFC;r diesen Buchungsablauf entsprechend.2.5. An das mit der Auftragserteilung erfolgende Vertragsangebot ist der AG, soweit keine andere Frist ausdr&#xFC;cklich vereinbart ist, 7 Werktage gebunden.2.6. Grundlage des Vertragsangebots des AG an das BU sind die Angaben zum Fahrzeug, zu Preisen und Leistungen in der Unterrichtung &#xFC;ber die Vertragskonditionen nach Ziff. 2.2 sowie diese Vertragsbedingungen.2.7. Der Vertrag kommt f&#xFC;r das BU und den AG rechtsverbindlich mit Zugang der Vertragsbest&#xE4;tigung des BU beim AG zu Stande.2.8. Unterbreitet das BU, gegebenenfalls nach vorheriger Kl&#xE4;rung der Verf&#xFC;gbarkeit der vom AG gew&#xFC;nschten oder in Aussicht genommenen Mietomnibusleistungen, ein ausdr&#xFC;cklich als verbindlich bezeichnetes Angebot, so kommt der Vertrag abweichend von den Regelungen in Ziff. 2.1 bis 2.3 und 2.5 bis 2.7 wie folgt zu Stande:a) In diesem Fall stellt das Angebot des BU das verbindliche Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages auf der Grundlage der in diesem Angebot bezeichneten Preise und Leistungen und dieser MOB dar.b) Der Vertrag kommt rechtsverbindlich dadurch zu Stande, dass der AG dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschr&#xE4;nkungen oder sonstige &#xC4;nderungen in der vom BU vorgegebenen Form annimmt und dem BU diese Annahmeerkl&#xE4;rung innerhalb einer gegebenenfalls vom BU vorgegebenen Frist zugeht. Das BU ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, versp&#xE4;tet eingehende Annahmeerkl&#xE4;rungen anzunehmen. Es wird davon den AG unverz&#xFC;glich unterrichten.c) Das BU wird dem AG den Eingang seiner Annahmeerkl&#xE4;rung best&#xE4;tigen. Der Vertrag ist in diesem Fall jedoch rechtsverbindlich bereits mit Eingang der Annahmeerkl&#xE4;rung des AG beim BU abgeschlossen und die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages damit nicht vom Zugang dieser Eingangsbest&#xE4;tigung beim AG abh&#xE4;ngig.2.9. Bei Gruppen, Beh&#xF6;rden, Vereinen, Institutionen und Firmen ist Auftraggeber und Vertragspartner des BU ausschlie&#xDF;lich die jeweilige Gruppe, Beh&#xF6;rde usw., bzw. der jeweilige Rechtstr&#xE4;ger, soweit die Auftragserteilung nicht ausdr&#xFC;cklich f&#xFC;r eine andere nat&#xFC;rliche oder juristische Person oder Personenmehrheit als AG erfolgt oder sich aus den Umst&#xE4;nden ergibt, dass die Auftragserteilung in deren Namen erfolgen soll.Die Person, welche f&#xFC;r eine Gruppe, Beh&#xF6;rde, einen Verein, eine Institution oder eine Firma den Auftrag erteilt, hat f&#xFC;r die Verpflichtungen des AG, f&#xFC;r den sie handelt, wie f&#xFC;r ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen, soweit sie diese besondere Einstandspflicht durch ausdr&#xFC;ckliche und gesonderte Erkl&#xE4;rung &#xFC;bernommen hat oder</description></oembed>
